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Diese 4 Entnahmevorgänge sollten Sie beim Jahresabschluss im Blick haben
Das teils privat genutzte Handy, der Bürolaptop, den nun die Kinder nutzen oder Arbeitsleistungen Ihrer Mitarbeiter für private Zwecke – all diese Vorgänge haben eins gemeinsam: Sie müssen privat kein oder weniger Geld aufwenden als ein
fremder Dritter, und das bedeutet: Prüfen Sie anhand der 4 Checkpunkte die Versteuerung einer Entnahme beim Jahresabschluss!
Ann-Christin Hütte
29.12.2025
·
2 Min Lesezeit
Check 1: Gegenstände und Fahrzeuge nutzen
Die private Mitnutzung von Gegenständen ist eine Entnahme. Typisch ist die Nutzung des betrieblichen Pkw. Firmenfahrzeuge müssen Sie entweder mit der Fahrtenbuchmethode oder der pauschalen 1%-Methode als Entnahme versteuern, wenn der Pkw Betriebsvermögen ist und Sie für die Anschaffung und die laufenden Kosten Vorsteuer geltend gemacht haben/machen.
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