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Diese 4 Entnahmevorgänge sollten Sie beim Jahresabschluss im Blick haben

Das teils privat genutzte Handy, der Bürolaptop, den nun die Kinder nutzen oder Arbeitsleistungen Ihrer Mitarbeiter für private Zwecke – all diese Vorgänge haben eins gemeinsam: Sie müssen privat kein oder weniger Geld aufwenden als ein fremder Dritter, und das bedeutet: Prüfen Sie anhand der 4 Checkpunkte die Versteuerung einer Entnahme beim Jahresabschluss!

Ann-Christin Hütte

29.12.2025 · 2 Min Lesezeit

Check 1: Gegenstände und Fahrzeuge nutzen

Die private Mitnutzung von Gegenständen ist eine Entnahme. Typisch ist die Nutzung des betrieblichen Pkw. Firmenfahrzeuge müssen Sie entweder mit der Fahrtenbuchmethode oder der pauschalen 1%-Methode als Entnahme versteuern, wenn der Pkw Betriebsvermögen ist und Sie für die Anschaffung und die laufenden Kosten Vorsteuer geltend gemacht haben/machen.

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