News
Dies unterscheidet die E-Rechnung von einer klassischen PDF-Rechnung
Ich habe mich bereits mit einigen Unternehmern über das Thema E-Rechnung unterhalten. Häufig habe ich hier die Auskunft erhalten, dass die Unternehmen ihre Rechnungen bereits als E-Rechnung versenden. Genaueres Nachfragen hat ergeben, dass damit der Versand der Rechnungen als PDF-Dateien gemeint war. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn PDF-Rechnungen erfüllen nicht die Voraussetzungen einer E-Rechnung!
Dennis Kusel-Stegen
20.03.2025
·
1 Min Lesezeit
Eine Definition finden Sie im Umsatzsteuergesetz
Im § 14 Abs. 1 S. 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist definiert, was sich der Gesetzgeber unter einer E-Rechnung vorstellt. Diese Vorschrift besagt: „Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht“.
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!