News

Dies unterscheidet die E-Rechnung von einer klassischen PDF-Rechnung

Ich habe mich bereits mit einigen Unternehmern über das Thema E-Rechnung unterhalten. Häufig habe ich hier die Auskunft erhalten, dass die Unternehmen ihre Rechnungen bereits als E-Rechnung versenden. Genaueres Nachfragen hat ergeben, dass damit der Versand der Rechnungen als PDF-Dateien gemeint war. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn PDF-Rechnungen erfüllen nicht die Voraussetzungen einer E-Rechnung!

Dennis Kusel-Stegen

20.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Eine Definition finden Sie im Umsatzsteuergesetz

Im § 14 Abs. 1 S. 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist definiert, was sich der Gesetzgeber unter einer E-Rechnung vorstellt. Diese Vorschrift besagt: „Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht“.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!