Warum Sie eine unentgeltliche Wertabgabe berücksichtigen müssen
Die umsatzsteuerlichen Regelungen zu den Entnahmen sollen verhindern, dass Sie Gegenstände zunächst unter Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs für Ihren Betrieb erwerben und anschließend ohne Umsatzbesteuerung privat verwenden können. Deshalb werden bestimmte Entnahmen einem steuerpflichtigen Umsatz gleichgestellt. Rechtsgrundlagen hierfür sind insbesondere § 3 Abs. 1b und § 3 Abs. 9a UStG, die beide die Umsatzsteuerversteuerung von Entnahmen regeln.