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Die Umsatzsteuer im Schlepptau: Wann Ihre Entnahmen auch Umsatzsteuer auslösen

Denken Sie bei einer Entnahme nicht nur an die Einkommensteuer. Mindestens ebenso wichtig ist die Umsatzsteuer. Wenn Sie diese übersehen, riskieren Sie im Rahmen einer Betriebsprüfung unangenehme Nachzahlungen in Höhe der anfallenden Umsatzsteuer.

Jörg Wilde

09.08.2026 · 1 Min Lesezeit

Warum Sie eine unentgeltliche Wertabgabe berücksichtigen müssen

Die umsatzsteuerlichen Regelungen zu den Entnahmen sollen verhindern, dass Sie Gegenstände zunächst unter Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs für Ihren Betrieb erwerben und anschließend ohne Umsatzbesteuerung privat verwenden können. Deshalb werden bestimmte Entnahmen einem steuerpflichtigen Umsatz gleichgestellt. Rechtsgrundlagen hierfür sind insbesondere § 3 Abs. 1b und § 3 Abs. 9a UStG, die beide die Umsatzsteuerversteuerung von Entnahmen regeln.

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