600.000 € Corona-Hilfe zurückgefordert
Der Urteilsfall betrifft einen Unternehmer, der mehrere Restaurants einer Fast-Food-Kette betrieb. Ihm wurden zunächst Corona-Hilfen i. H. v. rund 600.000 € ausgezahlt. Im Jahr 2024 lehnte das Regierungspräsidium die Förderung nach Durchführung eines Schlussabrechnungsverfahrens endgültig ab. Es forderte den Unternehmer zur Rückzahlung nahezu der gesamten ausgezahlten Wirtschaftshilfen auf. Zur Begründung führte es aus, dass eine sogenannte Überkompensation vorliege. Der Unternehmer sei mit den Wirtschaftshilfen besser gestellt als in den Vergleichsmonaten des Vorkrisenjahres 2019.