News

Die Rückforderung der Corona-Wirtschaftshilfen (November-/Dezemberhilfe) ist rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass die Rückforderung der Corona-Wirtschaftshilfen, der sogenannten November- und Dezemberhilfen, durch das Regierungspräsidium Gießen rechtmäßig war (Urteil vom 25.3.2026, Az.: 4 K 4209/24.GI, veröffentlicht am 2.4.2026).

Markus Kahr

03.05.2026 · 1 Min Lesezeit

600.000 € Corona-Hilfe zurückgefordert

Der Urteilsfall betrifft einen Unternehmer, der mehrere Restaurants einer Fast-Food-Kette betrieb. Ihm wurden zunächst Corona-Hilfen i. H. v. rund 600.000 € ausgezahlt. Im Jahr 2024 lehnte das Regierungspräsidium die Förderung nach Durchführung eines Schlussabrechnungsverfahrens endgültig ab. Es forderte den Unternehmer zur Rückzahlung nahezu der gesamten ausgezahlten Wirtschaftshilfen auf. Zur Begründung führte es aus, dass eine sogenannte Überkompensation vorliege. Der Unternehmer sei mit den Wirtschaftshilfen besser gestellt als in den Vergleichsmonaten des Vorkrisenjahres 2019.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!