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Die neue 50-€-Grenze: Beachten Sie diese Vorgaben und Ihre Geschenke an Geschäftspartner bleiben abzugsfähig

Aus Dank für die langjährige Treue oder zur bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft: Über Geschenke freuen sich die meisten Menschen. Im Geschäftsleben gehören diese Zuwendungen vielfach zum guten Ton. Doch Vorsicht, das weiß auch Ihr Betriebsprüfer und nimmt Ihre Geschenke daher genau unter die Lupe. Lesen Sie hier, was Sie unbedingt beachten müssen und welche Möglichkeiten Ihnen die neue höhere Wertgrenze bietet.

Timm Haase

27.05.2024 · 7 Min Lesezeit

Warum Geschenke so genau geprüft werden

Bei Geschenken an Ihre Kunden und Geschäftspartner handelt es sich um unentgeltliche Zuwendungen ohne Gegenleistung. Und bei eben diesen Zuwendungen ist jeder Betriebsprüfer äußert pingelig, denn grundsätzlich ist ein Betriebsausgabenabzug für Geschenke ausgeschlossen, sofern die geltenden Wertgrenzen überschritten sind (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG).

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