Warum Geschenke so genau geprüft werden
Bei Geschenken an Ihre Kunden und Geschäftspartner handelt es sich um unentgeltliche Zuwendungen ohne Gegenleistung. Und bei eben diesen Zuwendungen ist jeder Betriebsprüfer äußert pingelig, denn grundsätzlich ist ein Betriebsausgabenabzug für Geschenke ausgeschlossen, sofern die geltenden Wertgrenzen überschritten sind (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG).