Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des Deutschen Apothekerverbandes e.V. erließ am 18.12.2020 einen „Auszahlungsbescheid für den einmaligen Betrag zur Ausstattung besonders gefährdeter Personengruppen mit Corona-Schutzmasken vom 15.12.2020 bis 06.01.2021 (Phase 1)“. Im Rahmen der kostenfreien Versorgung von Versicherten, die zur Risikogruppe gehören, wurde ein Auszahlungsbetrag festgesetzt.
Der Apotheker erfasste zunächst die vereinnahmte Schutzmaskenpauschale als bei der Bemessungsgrundlage der Umsätze zu dem für diesen Zeitraum geltenden Regelsteuersatz. Anschließend beantragte er, die Zahlung als nicht steuerbaren Umsatz zu behandeln, da es seiner Meinung nach an einem Leistungsaustausch fehle.