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Die Inflationsausgleichsprämie Ihrer Mitarbeiter kann als Arbeitseinkommen gepfändet werden

Bis zum 31.12.2024 haben Sie noch die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 € zu zahlen. Diese Prämie ist für Ihre Mitarbeiter steuerfrei. Für Sie besteht keine Verpflichtung, die Inflationsausgleichsprämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu zahlen. Der BGH hat mit Urteil vom 25.4.2024, Az. ZB 55/23, entschieden, dass die Prämie gepfändet werden kann.

Markus Kahr

29.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Wie Sie die Inflationsausgleichsprämie an Ihre Mitarbeiter auszahlen können

Für den Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 haben Sie die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 € für den gesamten Zeitraum zu zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Betrag in einer Summe auszahlen, aufteilen oder eine geringere Prämie zahlen. In allen Fällen ist der Höchstbetrag bis zu 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei.

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