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Die Frist läuft ab: Holen Sie sich bis zum 30.9.2025 Ihre im EU-Ausland gezahlte Umsatzsteuer für 2024 zurück

Haben Sie im EU-Ausland Waren oder Dienstleistungen in Anspruch genommen, können Sie sich die Umsatzsteuer zurückholen. Diese dürfen Sie allerdings nicht mit Ihrer nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer geltend machen. Ist ganz schön kompliziert, aber mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung holen Sie sich Ihr Geld wieder zurück.

Markus Kahr

22.07.2025 · 3 Min Lesezeit

Diese Betragsgrenzen müssen Sie erreichen: einmalig 50 € im Jahr oder 400 € pro Antrag

Die von Ihnen beantragte Vorsteuervergütung muss mindestens 400 € oder einen entsprechend in Landeswährung umgerechneten Wert betragen. Sofern Sie Ihren Vorsteuer-Vergütungsantrag einmal jährlich stellen, beträgt die Mindestsumme je EU-Mitgliedsstaat 50 €.

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