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Die Finanzverwaltung hat ein neues Muster veröffentlicht: Diese Neuerung gibt es bei der Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2026
In jedem Jahr veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Mustervorlage für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, in der Sie die für Ihre Arbeitnehmer relevanten Jahreswerte erfassen. Die Version für das Jahr 2026 liegt nun vor und beinhaltet wichtige Änderungen bei den von Ihnen einzutragenden Angaben.
Timm Haase
02.10.2025
·
1 Min Lesezeit
Was sich geändert hat
Grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet, bestimmte Angaben aus dem Lohnkonto Ihrer Arbeitnehmer nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung über die amtlich bestimmte Schnittstelle an die Finanzverwaltung zu übermitteln (§ 93c AO). Den Nachweis über diese übermittelten Daten führen Sie für Ihre Arbeitnehmer über den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
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