Wen dürfen Sie beschäftigen?
Die Beschäftigung von Kindern ist grundsätzlich verboten. Als Kind zählt, wer das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Jugendlicher ist, wer das 15., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat. Unterliegen Jugendliche noch der Schulpflicht, gelten sie allerdings weiterhin als Kinder.