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Die E-Rechnung wirft ihre Schatten voraus: Ab 1.1.2027 müssen Sie diese ausstellen, es sei denn …

Seit dem 1.1.2025 sind Sie bereits verpflichtet, E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen zu können. Es reicht aus, wenn Sie Ihren Geschäftskunden eine E-Mail-Adresse mitteilen. Aber mit Ablauf des 31.12.2026 müssen Sie Ihren Geschäftskunden zwingend eine E-Rechnung übermitteln. Wie Sie die nächsten 11 Monate für Ihre Rechnungsumstellung nutzen, zeige ich Ihnen.

Markus Kahr

26.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Bis zum 31.12.2026 dürfen Sie noch reine PDF-Rechnungen versenden

Im Zeitraum vom 1.1.2025 bis zum 31.12.2026 können sich alle Rechnungsaussteller dafür entscheiden, statt einer E‑Rechnung eine sonstige Rechnung auszustellen. Dabei können Sie immer eine Papierrechnung nutzen. Eine sonstige E-Rechnung versenden Sie auch in den Fällen, in denen Sie Ihre Rechnung als PDF-Datei mittels E-Mail versenden. Insofern haben Sie noch das gesamte Jahr 2026 Zeit, Ihre Rechnungslegung an die neuen Vorgaben anzupassen. In einigen Fällen haben Sie sogar noch ein Jahr mehr Zeit.

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