Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen auf 7 %
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1.1.2026 dauerhaft auf 7 % reduziert. Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind möglich. Es besteht aber keine Verpflichtung, die Umsatzsteuersenkung von immerhin 12-%-Punkten an die Verbraucher weiterzugeben. Der Steuersatz für Getränke bleibt weiterhin bei 19 %.