Kürzere Aufbewahrungsfristen:
Erleichterung oder Gefahr für die Steuergerechtigkeit?
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) bringt für Sie als Kleinunternehmer oder Freiberufler spürbare Erleichterungen. Eine wesentliche Änderung betrifft die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre. Das reduziert Ihren Verwaltungsaufwand und spart Kosten. Die Aufbewahrung von Belegen kostet Ihr Unternehmen Ressourcen, die an anderer Stelle fehlen. Durch die kürzeren Fristen gewinnen Sie Freiräume, um sich stärker auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.
Es gibt aber auch kritische Stimmen. Die Verkürzung der Fristen könnte dazu führen, dass wichtige Beweise für die Aufklärung großer Steuerdelikte wie CumEx- und CumCum-Geschäfte vernichtet werden. Die Verjährungsfrist für solche Fälle beträgt 15 Jahre. Unternehmen, die in solche Machenschaften verwickelt sind, haben kein Interesse daran, Unterlagen lange aufzubewahren. Sie werden die kürzeren Fristen nutzen und die Dokumente schnellstmöglich, also nach 8 Jahren, vernichten. Dann fehlen möglicherweise die Beweise, um Steuerhinterzieher zur Rechenschaft zu ziehen. Dadurch könnten dem Staat Milliardenbeträge entgehen.
Diese Steuerausfälle müsse der Fiskus anderweitig kompensieren − möglicherweise durch Steuererhöhungen oder Kürzungen in anderen Bereichen. Am Ende könnten auch Sie als Kleinunternehmer oder Freiberufler von Steuererhöhungen betroffen sein.