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Der Insolvenzschuldner und nicht der Insolvenzverwalter muss seine Steuern zahlen

Das Finanzamt zahlt einem Insolvenzverwalter zunächst das Guthaben für einen Insolvenzschuldner aus. Später stellt sich heraus, dass dies falsch ist. Der BFH hat aktuell entschieden, dass der Schuldner und nicht der Insolvenzverwalter das Geld an den Fiskus zurückzahlen muss (BFH-Urteil vom 28.01.2026, Az. X R 3/23, veröffentlicht am 18.6.2026).

Markus Kahr

13.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Insolvenzverwalter sollte zahlen

Die Steuererstattung des Insolvenzschuldners wurde der Masse zugeführt. Jahre später änderte das Finanzamt die steuerliche Beurteilung, sodass die ursprüngliche Erstattung entfiel. Das Finanzamt verlangte daraufhin die Rückzahlung vom ehemaligen Insolvenzverwalter. Der BFH hob den Rückforderungsbescheid auf. Begründung: Eine zu Unrecht gewährte Steuererstattung ist von demjenigen zurückzufordern, zu dessen Gunsten die Zahlung erkennbar geleistet wurde („Leistungsempfänger“).

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