Der Fiskus muss Ihnen selbst dann keine Akteneinsicht gewähren, wenn Sie Ihren Steuerberater verklagen wollen

Sie haben die Möglichkeit, in Ihre beim Finanzamt geführte Steuerakte Einsicht zu nehmen. Dort finden Sie alle Informationen, die die Finanzverwaltung zu Ihrem Steuerfall gespeichert hat. Im nicht digitalen Zeitalter konnten Sie in Ihrer Akte auch Bearbeitungshinweise finden, die Ihr Sachbearbeiter für die Nachfolger hinterlassen hat. Das sogenannte „Q“ für Querulant stand dann für jeden sichtbar auf der Akte. Bei der digitalen Aktenführung sind alle Daten elektronisch gespeichert. Doch nicht immer erlaubt Ihnen der Fiskus den Blick in Ihre Akte (vgl. Urteil vom 7.5.2024, Az. IX R 21/22, veröffentlicht am 4.7.2024).

Markus Kahr

12.08.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Steuerzahler wollte seinen Berater überprüfen

Aufgrund der vom Steuerberater übermittelten Steuererklärung wurde die Einkommensteuer für das Jahr 2015 vom Finanzamt festgesetzt. Nach einiger Zeit beantragte der Steuerzahler die Einsicht in seine Einkommensteuerakte. Er wollte überprüfen, ob sein Steuerberater ordnungsgemäße Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen gemacht habe. Dies lehnte das Finanzamt aber ab.

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