Der Steuerzahler wollte seinen Berater überprüfen
Aufgrund der vom Steuerberater übermittelten Steuererklärung wurde die Einkommensteuer für das Jahr 2015 vom Finanzamt festgesetzt. Nach einiger Zeit beantragte der Steuerzahler die Einsicht in seine Einkommensteuerakte. Er wollte überprüfen, ob sein Steuerberater ordnungsgemäße Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen gemacht habe. Dies lehnte das Finanzamt aber ab.
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