Top-Thema

Der Fiskus berechnet Ihnen dicke Extragebühren. So zeigen Sie denen die kalte Schulter!

In der Spitze werden 45 % Einkommensteuer fällig. Doch damit nicht genug, der Solidaritätszuschlag schlägt mit 5,5 % und ggfs. die Kirchensteuer mit 9 % zu Buche. Verpassen Sie eine Frist, zahlen Sie ordentlich darauf: 12 % Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge oder auch Hinterziehungszinsen. Wie Sie die Extra-Gebühren vermeiden können, zeige ich Ihnen.

Markus Kahr

25.06.2025 · 8 Min Lesezeit

Säumniszuschläge von 12 % sind für die BFH-Richter angemessen

Seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 sind die Zinsen immer wieder angehoben worden. Die Richter des BFH haben mit Urteil vom 21.3.2025 (Az. X B 21/25 (AdV), veröffentlicht am 10.4.2025) entschieden, dass es wegen der Höhe der Säumniszuschläge von 1 % je Monat keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung gibt. Doch was ist mit den Säumniszuschlägen, die vor Februar 2022 angefallen sind? Hierzu habe ich folgenden Tipp für Sie:

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!