Aussetzung der Vollziehung ist nur bei einem Einspruch möglich
Sind Sie mit dem Ergebnis Ihres Steuerbescheides nicht einverstanden, legen Sie Einspruch ein. In diesem Fall prüft das Finanzamt Ihre Rechtsauffassung. Dabei sind 2 Entscheidungen möglich:
- Das Finanzamt schließt sich Ihrer Auffassung an und ändert Ihren Steuerbescheid. Die Sache ist dann für alle erledigt.
- Der Fiskus bleibt bei seiner Auffassung und erlässt eine Einspruchsentscheidung, gegen die Sie Klage erheben können.
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