Tax-News

DBA Niederlande: Neue Homeoffice-Regelung seit 1.1.2026

Mit dem Jahreswechsel trat eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden in Kraft. Grenzpendler können jetzt bis zu 34 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich ihre steuerliche Behandlung ändert. Für viele Beschäftigte und ihre Arbeitgeber bedeutet das mehr Klarheit, weniger Bürokratie und zusätzliche Planungssicherheit im grenzüberschreitenden Arbeitsalltag.

Markus Kahr

22.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Die nun geltende 34-Tage-Regelung ist ein erster Schritt. Sowohl NRW als auch die niederländische Seite setzten sich für eine weitergehende Lösung ein: Grenzpendlern soll es ermöglicht werden, regelmäßig ein oder 2 Tage pro Woche im Homeoffice zu arbeiten, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.

Arbeitnehmer, die in einem Staat wohnen und im Nachbarstaat arbeiten, müssen in dem Land Steuern zahlen, in dem sie arbeiten, also im sogenannten Tätigkeitsstaat, dies ist die Grundregel. Die 34-Tage-Regelung steht im DBA Deutschland–Niederlande und betrifft Arbeitstage, an denen ihre Mitarbeiter nicht physisch in den Niederlanden arbeiten, weil sie z. B. im Homeoffice in Deutschland arbeiten.

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