Die nun geltende 34-Tage-Regelung ist ein erster Schritt. Sowohl NRW als auch die niederländische Seite setzten sich für eine weitergehende Lösung ein: Grenzpendlern soll es ermöglicht werden, regelmäßig ein oder 2 Tage pro Woche im Homeoffice zu arbeiten, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.
Arbeitnehmer, die in einem Staat wohnen und im Nachbarstaat arbeiten, müssen in dem Land Steuern zahlen, in dem sie arbeiten, also im sogenannten Tätigkeitsstaat, dies ist die Grundregel. Die 34-Tage-Regelung steht im DBA Deutschland–Niederlande und betrifft Arbeitstage, an denen ihre Mitarbeiter nicht physisch in den Niederlanden arbeiten, weil sie z. B. im Homeoffice in Deutschland arbeiten.