Daneben stehen auch Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen von kleinen Unternehmen und Start-ups im Fokus des Gesetzes.
So soll beispielsweise die Möglichkeit zur Übertragung von stillen Reserven aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften von 500.000 € auf 2 Mio. € erhöht werden. Weitere Maßnahmen betreffen den Abbau von Bürokratie im Finanzmarktbereich, insbesondere bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).