Tax-News

Das Lager entscheidet: Warum Fulfillment die Fernverkaufsregelung aushebelt

Nutzen Sie Fulfillment-Dienstleistungen, um den Onlinehandel effizient abzuwickeln. Lagerung, Kommissionierung, Versand und oft auch Retourenmanagement werden an spezialisierte Dienstleister ausgelagert. Operativ ist das für Sie sinnvoll. Umsatzsteuerlich ist es jedoch ein Bereich, in dem besonders häufig Fehler gemacht werden, vor allem im Zusammenhang mit der Fernverkaufsregelung (§ 3c UStG).

Jörg Wilde

03.02.2026 · 2 Min Lesezeit

Was Sie unbedingt zum Lieferort wissen müssen

Als Unternehmer sollten Sie sich zunächst eines klarmachen: Fulfillment ändert den Ort der Lieferung. Und genau dieser Ort entscheidet darüber, ob § 3c UStG überhaupt greift. Die Fernverkaufsregelung setzt voraus, dass die Ware aus einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat an einen privaten Endkunden befördert wird. Entscheidend ist also, von wo aus die Ware tatsächlich versendet wird, nicht, wo Ihr Unternehmen sitzt.

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