Was Sie unbedingt zum Lieferort wissen müssen
Als Unternehmer sollten Sie sich zunächst eines klarmachen: Fulfillment ändert den Ort der Lieferung. Und genau dieser Ort entscheidet darüber, ob § 3c UStG überhaupt greift. Die Fernverkaufsregelung setzt voraus, dass die Ware aus einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat an einen privaten Endkunden befördert wird. Entscheidend ist also, von wo aus die Ware tatsächlich versendet wird, nicht, wo Ihr Unternehmen sitzt.