Welche Ihrer Forderungen mit Ablauf des 31.12.2024 zu verjähren drohen
Rund um die Verjährung von Forderungen ist der 31.12. stets ein entscheidendes Datum. Die Regelverjährungsfrist, also die Frist, die gesetzlich für Forderungen aus Kauf- und Werkverträgen gilt, endet nämlich mit Ablauf genau dieses Tages.
Wichtig für Sie: Für Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die sich üblicherweise aus den genannten Kauf- und Werkverträgen ergeben, gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.