Gerichtsurteil
Das ist die neueste Rechtsprechung zur Unternehmereigenschaft Ihrer Aufsichtsratsmitglieder
Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG ist, wer selbstständig, nachhaltig und mit der Absicht Einnahmen zu erzielen tätig wird. Nach dieser Definition erfüllten Ihre Aufsichtsräte bzw. Mitglieder Ihrer Aufsichtsorgane lange Zeit die Eigenschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer. Bereits 2019 hat der BFH diese pauschale Sichtweise beendet. Nun beleuchtet ein neues FG-Urteil die variable Vergütung. Was Sie zukünftig unbedingt beachten müssen.
Timm Haase
24.06.2024
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1 Min Lesezeit
Die Entscheidung des BFH und die Auffassung der Finanzverwaltung
Bereits 2019 hat der BFH (Urteil vom 27.11.2019, Az. V R 23/19) die Unternehmereigenschaft eines Aufsichtsrates mit lediglich nicht variabler Festvergütung verneint. Bis zu diesem Zeitpunkt galten Aufsichtsräte stets als Unternehmer.
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