Gerichtsurteil

Das ist die neueste Rechtsprechung zur Unternehmereigenschaft Ihrer Aufsichtsratsmitglieder

Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG ist, wer selbstständig, nachhaltig und mit der Absicht Einnahmen zu erzielen tätig wird. Nach dieser Definition erfüllten Ihre Aufsichtsräte bzw. Mitglieder Ihrer Aufsichtsorgane lange Zeit die Eigenschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer. Bereits 2019 hat der BFH diese pauschale Sichtweise beendet. Nun beleuchtet ein neues FG-Urteil die variable Vergütung. Was Sie zukünftig unbedingt beachten müssen.

Timm Haase

24.06.2024 · 1 Min Lesezeit

Die Entscheidung des BFH und die Auffassung der Finanzverwaltung

Bereits 2019 hat der BFH (Urteil vom 27.11.2019, Az. V R 23/19) die Unternehmereigenschaft eines Aufsichtsrates mit lediglich nicht variabler Festvergütung verneint. Bis zu diesem Zeitpunkt galten Aufsichtsräte stets als Unternehmer.

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