Diese ertragsteuerlichen Grundsätze gelten
Unfallkosten teilen das Schicksal des Grundes für die Fahrt, bei dem sich der Unfall ereignet hat: Ereignet sich der Unfall auf einer privaten Fahrt, sind die Aufwendungen, die über die Erstattung der Versicherung hinausgehen, nicht als Betriebsausgaben abzuziehen. Dagegen dürfen Sie für einen Unfall auf einer betrieblichen Fahrt die mit dem Unfall zusammenhängenden Kosten voll als Kfz-Kosten ansetzen. Zahlungen von Versicherungen, die Schadensersatz für den Unfall sind, sind als Einnahme (Versicherungserstattung) zu buchen.