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Das gilt beim Unfall mit Ihrem Firmenwagen

Auch wenn es nur ein Blechschaden ist, ein Unfall ist ärgerlich. Bei einem Firmenwagen sind Betriebsausgaben und Vorsteuerabzüge für Reparaturen oftmals möglich. Dabei müssen Sie aber differenzieren, ob der Unfall auf einer privaten oder betrieblichen Fahrt verursacht worden ist. Denn, wie sollte es auch anders sein, je nach Konstellation gibt es andere Regelungen – sowohl in der Ertrags- als auch in der Umsatzsteuer.

Ann-Christin Hütte

26.06.2026 · 2 Min Lesezeit

Diese ertragsteuerlichen Grundsätze gelten

Unfallkosten teilen das Schicksal des Grundes für die Fahrt, bei dem sich der Unfall ereignet hat: Ereignet sich der Unfall auf einer privaten Fahrt, sind die Aufwendungen, die über die Erstattung der Versicherung hinausgehen, nicht als Betriebsausgaben abzuziehen. Dagegen dürfen Sie für einen Unfall auf einer betrieblichen Fahrt die mit dem Unfall zusammenhängenden Kosten voll als Kfz-Kosten ansetzen. Zahlungen von Versicherungen, die Schadensersatz für den Unfall sind, sind als Einnahme (Versicherungserstattung) zu buchen.

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