Leserfrage

Das Finanzamt möchte Auskünfte über einen Geschäftspartner – was tun?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Ann-Christin Hütte

24.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Ein Kunde und Geschäftspartner unseres Unternehmens scheint Probleme mit dem Finanzamt zu haben. Wir hatten zwar in einem Gespräch mitbekommen, dass derzeit eine Außenprüfung bei dem Kunden stattfindet, aber keine weiteren Informationen dazu ausgetauscht. Nun haben wir ein Schreiben des Finanzamtes (ein Auskunftsersuchen) erhalten: Es wird um Beantwortung von Fragen zu 3 Lieferbeziehungen zu dem Kunden gebeten, inklusive Einreichung sämtlicher zugehöriger Belege. Wie sollen wir mit diesem Schreiben umgehen?

Antwort von Ann-Christin Hütte 

Es kann durchaus vorkommen, dass das Finanzamt Sie um Auskünfte und Mitwirkung zur Klärung von Sachverhalten bittet. Allerdings darf das Finanzamt nicht ohne Weiteres direkt einen fremden Dritten zu steuerlichen Sachverhalten befragen. Dies kommt nur dann in Betracht, wenn die Aufklärung eines Sachverhalts durch den Unternehmer selbst erfolglos war oder keinen Erfolg verspricht. Zuerst muss das Finanzamt also die Anfragen bei der betroffenen Person selbst stellen. Das bedeutet, dass das Finanzamt im Vorhinein den Kunden selbst schon umfassend zu den abgefragten Punkten befragt und um Mitwirkung gebeten hat. Aber keine ausreichenden Informationen zur Klärung vom Kunden erhalten konnte oder dieser nicht mitwirken wollte.

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