Frage: Wir führen ein mittelständisches Unternehmen mit rund 40 Mitarbeitern. Die Steuererklärungen werden bei uns intern erstellt. Jetzt habe ich ein Schreiben des Finanzamts erhalten, dass wir unsere Steuererklärungen 2025 bis zum 30.5.2026 abgeben sollen. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass wir bis zum 31.7.2026 Zeit haben. Ist das Vorgehen des Finanzamts überhaupt zulässig?
Antwort: Das Vorgehen des Finanzamts ist zulässig, sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. In Ihrem Fall fordert der Fiskus Ihre Steuererklärungen vorab an, also vor dem gesetzlichen Abgabetermin.