Ob Steuerklasse III, V oder IV – die Schlussrechnung nimmt der Fiskus vor
Die von Ihnen einbehaltene Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Diese ermittelt die Finanzverwaltung, wenn Ihr Mitarbeiter seine Einkommensteuererklärung vorlegt. Seine Steuerklasse entscheidet darüber, ob er nachzahlen muss oder eine Erstattung erhält.
Der Einkommensteuerbescheid ist die Schlussabrechnung des jeweiligen Jahres
Die Schlussabrechnung nimmt das Finanzamt Ihres Mitarbeiters mit dem Einkommensteuerbescheid des jeweiligen Jahres vor. Nach Addition der jeweiligen Einkünfte Ihrer Mitarbeiter und dem Abzug diverser Sonderausgaben ermittelt das Finanzamt das individuell zu versteuernde Einkommen. Jedem zu versteuernden Einkommen ist eine bestimme Einkommensteuerbelastung, also die zu zahlende Einkommensteuer, zugeordnet.
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