Hat sich bei Ihnen die Betriebsprüfung angekündigt, können Sie schon einmal Ihre privaten Kontoauszüge heraussuchen. „Warum meine privaten Kontoauszüge?“, werden einige von Ihnen denken, der Betrieb wird doch geprüft. Das ist zutreffend, aber immer mehr Prüfer gehen dazu über, eine Bargeldverkehrsrechnung durchzuführen. Damit sollen Schwarzumsätze aufgedeckt werden. Damit bei Ihnen mit dieser Prüfmethode keine Steuern zu holen sind, sollten Sie die Bargeldverkehrsrechnung des Prüfers ganz genau prüfen.
Mit diesen 3 Schritten prüft die BP, ob Sie Schwarzgeld haben
Das Finanzamt interessiert sich im Rahmen einer Betriebsprüfung auch für die private Situation des Unternehmers. Aus diesem Grund werden die Einlagen und Entnahmen für die einzelnen Jahre genau geprüft. In einem ersten Schritt schaut sich der Prüfer Ihre Entnahmen an. In einem zweiten Schritt geht es um Ihre Einlagen in Ihr Unternehmen. Im dritten Schritt ermittelt der Prüfer, ob Sie aus den bekannten Quellen die Einlagen leisten konnten. Ist dies nicht der Fall, liegt eine Unterdeckung vor und Sie haben ein echtes Problem.
1. Schritt: Der Prüfer interessiert sich für Ihre ungebundenen Entnahmen
Beim Blick in Ihre Bilanz werden Sie auf die Position Entnahmen stoßen. In den allermeisten Unternehmen liegen hier die Werte zwischen 6.000 € (500 € x 12 Monate) und 12.000 (1.000 € x 12 Monate). Dies bedeutet nichts anderes, als dass der Unternehmer monatlich einen Betrag von z. B. 1.000 € auf sein Privatkonto umbucht, um davon seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Unternehmenssteuern aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Sie sind jederzeit auf eine Betriebsprüfung vorbereitet
- Sie sind immer topaktuell und rechtssicher über die neuesten Urteile des BFH informiert
- Alle Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht sind übersichtlich aufbereitet, einfach dargestellt und kurz zusammengefasst