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Darum ist die Rechnungseingangskontrolle für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter so wichtig
Sie bezahlen das, was Sie auch bestellt haben. Eigentlich sollte Ihre Rechnungseingangskontrolle damit erledigt sein. Doch Sie wissen, die Praxis sieht anders aus: Denn was passiert, wenn Ihr Unternehmen 12.000 € Vorsteuer zieht, aber der Beleg Fehler aufweist und so nicht als Rechnung anerkannt wird? Der Betriebsprüfer kassiert die Vorsteuer. Haften Sie oder er?
Markus Kahr
10.11.2025
·
2 Min Lesezeit
Mitarbeiter stellt Unregelmäßigkeiten fest
Ein Insolvenzverwalter berichtet mir von einem kuriosen Fall: Ein Unternehmer legt seinem Mitarbeiter eine Eingangsrechnung vor. Die Rechnung lautet über rund 130.000 € inkl. Umsatzsteuer und sei von ihm in bar beglichen worden. Eine Leistungsbeschreibung fehlt ebenso wie eine Aufstellung der Stundenlohnarbeiten. Der Mitarbeiter weigert sich, diese zu buchen und gibt sie seinem Chef mit dem Hinweis zurück, dass mit der Rechnung etwas nicht stimmt.
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