Frage: Einer meiner Mitarbeiter möchte ein E-Fahrzeug auch privat nutzen. Die Besteuerung der Privatnutzung nehmen wir nach der 1%-Methode vor. Jetzt lädt er dieses Fahrzeug zu Hause auf. Was geschieht mit diesen Stromkosten? Kann ich meinem Mitarbeiter die Stromkosten pauschal erstatten?
Antwort: Ja, Sie dürfen Ihrem Mitarbeiter die Kosten erstatten. Hierzu können Sie die beiden nachfolgend aufgeführten Möglichkeiten nutzen: