Frage: In der Ausgabe KW 21/2025 von Rechnungswesen aktuell haben Sie über Umzugskosten berichtet, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter übernehmen kann. Ich habe aktuell so einen Fall und frage mich, ob mir der Vorsteuerabzug aus den Kosten zusteht. Was meinen Sie?
Antwort: Der Vorsteuerabzug setzt immer voraus, dass Ihnen entsprechende Rechnungen vorliegen und diese nicht auf den Namen Ihres Mitarbeiters, sondern Ihres Unternehmens ausgestellt sind. Zudem müssen auch die Pflichtangaben des § 14 UStG enthalten sein.