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Countdown zur nächsten Eskalationsstufe: Was ab 1.1.2025 bei Ihrem Kassensystem auf Sie zukommt

Der Fiskus zieht die Zügel bei den Anforderungen zur Kassenführung weiter an: Ab 2025 müssen Sie Ihr elektronisches Aufzeichnungssystem bei Ihrem Finanzamt nicht nur an- sondern auch abmelden. Damit Ihnen hierbei keine Fehler unterlaufen, zeige ich Ihnen, wie Sie auf die verschärfte Anforderung des Fiskus reagieren können.

Markus Kahr

26.08.2024 · 3 Min Lesezeit

In diesen Fällen müssen Sie tätig werden

Immer dann, wenn Sie in Ihrem Unternehmen ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzen, um damit Ihre Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen, müssen Sie tätig werden. Sie sind verpflichtet, Ihrem Finanzamt detaillierte Informationen, rund um Ihr Kassensystem zu liefern.

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