Die geplante Verschärfung des Fremdbesitzverbots soll sicherstellen, dass sich nur solche Gesellschaften an anderen Steuerberatungsgesellschaften beteiligen dürfen, deren Gesellschafter selbst den steuerberatenden Berufen angehören. Im Fokus stehen hier insbesondere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die sich an Steuerberatungsgesellschaften beteiligen wollen.
Ziel ist es, die Integrität und Unabhängigkeit der Steuerberater effektiv zu sichern und eine Umgehung des Berufsrechts der Steuerberater durch mehrstöckige Gesellschaften zu verhindern. Die Änderung soll zum 1.9.2026 wirksam werden.