Ein weiterer Anwendungsfall betrifft die umsatzsteuerliche Registrierung im Ausland, sollte eine solche erforderlich sein. Die Bescheinigung USt 1 TN dient vielen ausländischen Behörden als Nachweis der Unternehmereigenschaft.
Wichtig für Sie zu wissen: Das Bescheinigungsformular ist zweisprachig (deutsch/englisch) gestaltet. Die Beantragung einer englischsprachigen Version ist daher nicht erforderlich.