Die Bundesregierung unterstützte während der Corona-Pandemie in Not geratene Unternehmen mit Corona-Wirtschaftshilfen. Diese müssen noch schlussabgerechnet werden. Die eigentliche Frist zur Übermittlung der Schlussabrechnung endete am 31.10.2023. Da die Steuerberater während der Pandemie jedoch bis an die Grenzen der Belastbarkeit mit den Wirtschaftshilfen beansprucht waren, wurde die Frist noch einmal bis zum 30.9.2024 verlängert.
Nach Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz fehlen am 26.7.2024 noch rund 300.000 Schlussabrechnungen. Nur wenn die Schlussabrechnung an die jeweilige Bewilligungsstelle übermittelt wird, kann dort eine Entscheidung über Ihre letztendliche Corona-Wirtschaftshilfe getroffen werden.
Achtung:
Die Schlussabrechnung kann nicht von Ihnen direkt, sondern nur über den prüfenden Dritten vorgenommen werden. Sie können ihn dabei unterstützen, indem Sie ihm alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen und die notwendigen Auskünfte erteilen.
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