Frage: Unsere Vorauszahlungen des Jahres 2026 basieren auf dem Steuerbescheid des Jahres 2024. Dieses Jahr rechnen wir mit einer deutlich verbesserten Ertragslage. Muss ich die Vorauszahlungen anpassen lassen und bis wann muss ich dies dem Finanzamt mitteilen?
Antwort: Eine Verpflichtung, Ihre Vorauszahlungen heraufsetzen zu lassen, gibt es nicht. Dies muss das Finanzamt z. B. anhand Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldungen selbst feststellen.