Top-Thema
Bilanzierung kompakt (2): Nur wenn Sie Ihre Anschaffungs- und Herstellungskosten korrekt ermitteln, können Sie Ihre Wirtschaftsgüter richtig bilanzieren und abschreiben
Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) sind sowohl im Handels- als auch im Steuerrecht die wesentlichen Ausgangsgrößen für die Aktivierung von Wirtschaftsgütern. Dabei gibt es eine Vielzahl an Posten, die es zu berücksichtigen gilt. Welche Möglichkeiten und „Spielräume“ Sie haben und wie Sie bei der Ermittlung der AHK vorgehen, habe ich für Sie kompakt zusammengefasst.
Timm Haase
03.04.2025
·
6 Min Lesezeit
Diese Grundsätze müssen Sie stets beachten
Vermögensgegenstände (Handelsrecht) bzw. Wirtschaftsgüter (Steuerrecht) sind höchstens mit Ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu aktivieren (§ 253 Abs. 1 HGB i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Das HGB liefert dazu die folgenden Definitionen in § 255 HGB:
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!