Gerichtsurteil

BFH-Urteil: Auf welche Weise Sie den Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer eines Gebäudes führen müssen

Die Abschreibung Ihrer Gebäude nehmen Sie nach einem festen Prozentsatz vor, den Ihnen § 7 EStG vorgibt. Sie dürfen allerdings auch eine kürzere Nutzungsdauer ansetzen, wenn sie tatsächlich geringer ist als die gesetzlich typisierte. Nun hat der BFH die Vorgehensweise konkretisiert (Urteil vom 23.1.2024, Az. IX R 14/23, veröffentlicht am 10.5.2024).

Timm Haase

10.06.2024 · 1 Min Lesezeit

Die BFH-Richter heben in ihrer Entscheidung hervor, dass bei der Ermittlung der tatsächlichen kürzeren Nutzungsdauer eines Gebäudes die folgenden Faktoren ausschlaggebend sind:

  • technischer Verschleiß

  • wirtschaftliche Entwertung

  • rechtliche Gegebenheiten

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