Allerdings befinden wir uns nicht mehr in einer Niedrigzinsphase. Das hat der BFH in einer aktuellen Entscheidung hervorgehoben. Spätestens seit März 2022 sei die Niedrigzinsphase beendet gewesen und daher die Höhe der Säumniszuschläge verfassungskonform.
Dieser Entscheidung (Beschluss vom 21.3.2025, Az. X B 21/25 (AdV), veröffentlicht am 10.4.2025) lag eine Klage zugrunde, mit der ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge angeführt wurden. Vor dem erstinstanzlichen Finanzgericht erhielt die Klägerin noch Recht. Der BFH bestätigte – zumindest ab März 2022 – die Verfassungsmäßigkeit.