News

BFH gibt grünes Licht: Corona-Sonderzahlungen von bis zu 1.500 € an Ihre Mitarbeiter bleiben steuerfrei

Freiwillige Corona-Sonderzahlungen, die Sie Ihren Mitarbeitern bis zu einer Höhe von 1.500 € zahlen konnten, bleiben jetzt endgültig steuerfrei, vgl. BFH-Urteil vom 21.01.2026, Az. VI R 25/24, veröffentlicht am 7.5.2026. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungen von Ihnen als Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt und freiwillig gezahlt wurden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich.

Markus Kahr

12.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Corona-Sonderzahlung statt Urlaubsgeld und Jahresbonus

Ein Unternehmen zahlte seinen Arbeitnehmern seit Jahren auf freiwilliger Basis Urlaubsgeld und zum Jahresende einen Bonus. Im Jahr 2020 kürzte es Urlaubsgeld und Bonuszahlung um die Hälfte. Allerdings glich es die Kürzungen insoweit aus, als es seinen Arbeitnehmern wegen der „ungewöhnlichen Corona-Zeit“ zusätzlich zwei gesondert ausgewiesene Corona-Sonderzahlungen in entsprechender Höhe nach § 3 Nr. 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei gewährte. Im Ergebnis erhielten die Arbeitnehmer höhere Nettobeträge als in den Vorjahren.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!