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Bewirtungsaufwendungen im Zusammenspiel mit der E-Rechnungs-Pflicht: Diese für Sie relevanten Details regelt ein neues BMF-Schreiben
Als Profi im Steuer-, Finanz- und Rechnungswesen wissen Sie, dass Rechnung und Beleg bei der Bewirtung von Geschäftspartnern eine entscheidende Rolle spielen. Sind die steuerlichen Vorgaben nicht erfüllt, verlieren Sie den Betriebsausgaben- und den Vorsteuerabzug. Was gilt, wenn eine elektronische Rechnung ausgestellt werden muss, hat das BMF in einem aktuellen Schreiben festgehalten. Das sind die für Sie relevanten Inhalte.
Timm Haase
12.12.2025
·
2 Min Lesezeit
Das verbirgt sich hinter dem neuen Schreiben
Die Finanzverwaltung konkretisiert in ihrem Schreiben vom 19.11.2025 (Az. IV C 6 – S 2145/00026/005/033) zum einen die Mindestanforderungen, die Bewirtungsrechnungen und -belege zu erfüllen haben. Zum anderen geht sie aber auch auf die neuen Vorgaben ein, die sich nach der Einführung der E-Rechnungs-Pflicht ergeben haben. Die folgenden Punkte ruft das BMF in Erinnerung:
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