News

Bewirtungsaufwendungen im Zusammenspiel mit der E-Rechnungs-Pflicht: Diese für Sie relevanten Details regelt ein neues BMF-Schreiben

Als Profi im Steuer-, Finanz- und Rechnungswesen wissen Sie, dass Rechnung und Beleg bei der Bewirtung von Geschäftspartnern eine entscheidende Rolle spielen. Sind die steuerlichen Vorgaben nicht erfüllt, verlieren Sie den Betriebsausgaben- und den Vorsteuerabzug. Was gilt, wenn eine elektronische Rechnung ausgestellt werden muss, hat das BMF in einem aktuellen Schreiben festgehalten. Das sind die für Sie relevanten Inhalte.

Timm Haase

12.12.2025 · 2 Min Lesezeit

Das verbirgt sich hinter dem neuen Schreiben

Die Finanzverwaltung konkretisiert in ihrem Schreiben vom 19.11.2025 (Az. IV C 6 – S 2145/00026/005/033) zum einen die Mindestanforderungen, die Bewirtungsrechnungen und -belege zu erfüllen haben. Zum anderen geht sie aber auch auf die neuen Vorgaben ein, die sich nach der Einführung der E-Rechnungs-Pflicht ergeben haben. Die folgenden Punkte ruft das BMF in Erinnerung:

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!