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Betrifft der neue Gesetzentwurf zur Schwarzarbeitsbekämpfung Ihr Unternehmen?

Der Kampf gegen Schwarzarbeit und Fortschritte bei Bürokratieabbau und Digitalisierung sind erklärte Ziele der Regierungskoalition. Ein neuer Gesetzentwurf, den das Bundesfinanzministerium aktuell veröffentlicht hat, zeigt, wo die Reise hingehen soll. Wir werfen einen Blick darauf, welche Veränderungen sich daraus im Unternehmensalltag ergeben.

Ann-Christin Hütte

11.08.2025 · 2 Min Lesezeit

Wie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gestärkt werden soll

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde unter anderem vereinbart, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) weiter zu stärken und härter gegen diejenigen vorzugehen, die illegale Beschäftigung betreiben oder schwarzarbeiten. Zudem sollen mit einer besseren digitalen Vernetzung Kontrollen möglichst bürokratiearm und effektiv gestaltet werden und es soll ein vollständiger Datenaustausch zwischen Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden ermöglicht werden. Letztlich sollen durch die Stärkung der FKS Mehreinnahmen für die öffentlichen Haushalte erzielt werden. Insbesondere sollen die Rechte der FKS bei Befragung von Personen, Einsichtnahme in digitale Unterlagen des Unternehmens und in polizeiliche Register und Ermittlungsakten gestärkt werden. Zudem soll die Digitalisierung vorangetrieben und mit KI unterstützt werden. Vorliegende Daten will man systematischer als bislang analysieren und Risikobereiche für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung daraus ableiten. Mit der Etablierung eines solchen operativen Informations- und Datenanalysesystems sei, so das BMF, insbesondere ein Anstieg der aufgedeckten Verstöße mit substanziellen Schadenssummen zu erwarten.

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