Da die ältere Dame angab, nicht mobil zu sein, bot der Anrufer an, einen Boten zu schicken, der das Geld bei ihr zu Hause abholen könne. Nachdem sie ihre Mobiltelefonnummer angegeben hatte, meldete sich bei ihr ein angeblicher Polizeioberkommissar, der sie aufforderte, beide Telefonleitungen konstant aufrechtzuerhalten und niemandem von dem Vorfall zu erzählen. Die Klägerin fuhr daraufhin mit dem Taxi zur Bank und hob dort 50.000 € ab. Diesen Betrag übergab sie später dem Boten. Sie ahnen es bereits – die Frau war auf Trickbetrüger hereingefallen.
In ihrer Einkommensteuererklärung für 2022 machte sie den Betrag von 50.000 € als außergewöhnliche Belastung geltend. Der Fiskus lehnte dies allerdings ab. Die Frau legte Einspruch ein. Als Begründung gab sie an, dass sie zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage gewesen sei, sich richtig zu verhalten. Es habe sich um einen banden- bzw. gewerbsmäßigen Betrug gehandelt, wobei die Hilflosigkeit eines älteren Menschen in besonders hinterhältiger Art und Weise ausgenutzt worden sei.