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Bei Ihren Betriebsveranstaltungen könnte es bald sehr teuer werden, wenn Sie nicht schnell genug handeln

Bis zu einem Freibetrag von 110 € je Veranstaltung bleibt Ihre Betriebsfeier für Ihre Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei. Die darüberhinausgehenden Beträge werden grundsätzlich als normaler Arbeitslohn behandelt. Ein beliebter Ausweg ist die Pauschalbesteuerung, für die nicht mal ein Antrag notwendig ist. Doch es gibt eine andere wichtige Spielregel, die Sie unbedingt beachten müssen.

Timm Haase

27.05.2024 · 1 Min Lesezeit

Wann die Pauschalierung möglich ist

Überschreiten Sie den Freibetrag von 110 € für Betriebsveranstaltungen je Arbeitnehmer oder führen Sie mehr als 2 solcher Feierlichkeiten im Jahr durch, können Sie den übersteigenden Arbeitslohn pauschal mit 25 % der Lohnsteuer unterwerfen (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG).

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