Tax-News

Bei Agoraphobie ist das Kfz unpfändbar

Das Finanzgericht Münster musste sich mit einem ungewöhnlichen Fall befassen (Urteil vom 19.12.2025, Az. 4 V 2500/25 AO, veröffentlicht am 15.1.2026): Der betroffene Mann ist verheiratet und hat 2 Kinder (12 und 13 Jahre alt). Er lebt mit seiner Familie in einer gemeinsamen Wohnung. Bei ihm ist ein Grad der Schwerbehinderung von 50 % festgestellt worden. Er leidet unter Agoraphobie und befindet sich in ärztlicher Behandlung. Agoraphobie (Platzangst) ist eine Angststörung, bei der Betroffene Angst vor Situationen haben, aus denen eine Flucht schwierig oder Hilfe bei Panikattacken nicht verfügbar sein könnte, wie Menschenmengen, öffentliche Verkehrsmittel oder das Verlassen des Hauses.

Markus Kahr

09.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Steuerschulden in Höhe von 609.157,29 €, Wert des Pkw 12.000 €

Aufgrund seiner Steuerschulden von rund 610.000 € wurde der Pkw vom Vollziehungsbeamten des Finanzamts durch Anbringung eines Pfandsiegels gepfändet. Ein Gutachter ermittelte den Händlerverkaufswert mit 12.000 €. Die Richter entschieden, dass in diesem Fall der Pkw nicht gepfändet werden dürfe. Aufgrund der Angststörung sei es dem Betroffenen unzumutbar, z. B. mit einem Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arzt zu fahren. Die Pfändung musste aufgehoben und der Pkw dem Betroffenen zurückgegeben werden.

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