Tax-News

Behandlung von Corona-Soforthilfen in der Einnahmen-Überschussrechnung

Das Finanzgericht Niedersachsen hatte sich mit der Frage zu befassen, wie die Gewährung und die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen im Rahmen einer Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) zu erfassen sind.

Timm Haase

20.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Bereits mit Urteil vom 13.2.2024 (Az. 12 K 20/24), allerdings erst veröffentlicht am 16.7.2025, kamen die Richter zu folgendem Ergebnis:

  • Die Gewährung der Soforthilfe hat keinen Darlehenscharakter.

  • Im Zeitpunkt des Zuflusses liegen steuerpflichtige Betriebseinnahmen vor.

  • Rückzahlungen sind im Zeitpunkt des Abflusses als Betriebsausgaben zu behandeln.

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