Diese beiden Vorschriften müssen Sie unbedingt einhalten
1. Rechnungspflichtangaben lt. Umsatzsteuergesetz
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Damit Sie Ihren Vorsteuerabzug aus Ihrem Bewirtungsbeleg geltend machen können, muss Ihnen ein ordnungsgemäßer Beleg vorliegen. Hierzu muss Ihr Bewirtungsbeleg alle Rechnungspflichtangaben erfüllen. Sofern die Kosten bis zu 250 € (inkl. Umsatzsteuer) betragen, sind die Vorgaben jedoch nicht ganz so streng.