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Beachten Sie die Freigrenze bei Aufmerksamkeiten an Ihre Mitarbeiter!

Geschenke an Ihre Mitarbeiter werden Sie in der Lohnabrechnung sicherlich als steuerfreie Aufmerksamkeit behandeln, oder? Hier ist jedoch äußerste Vorsicht geboten, denn es gibt Regeln, an die Sie sich halten müssen, um die Steuerfreiheit aufrechtzuerhalten. Was es hier zu beachten gibt, habe ich Ihnen nachfolgend zusammengefasst.

Dennis Kusel-Stegen

15.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Aufmerksamkeiten werden zu besonderen Anlässen gewährt

Bei steuerfreien Aufmerksamkeiten handelt es sich um Geschenke (keine Geldgeschenke) an Ihre Mitarbeiter, die zu besonderen Anlässen, wie z. B. dem Geburtstag, einer Hochzeit oder der Geburt eines Kindes verschenkt werden, sofern diese die Freigrenze von 60 € (inkl. USt) pro Anlass nicht überschreiten. Wichtig hierbei ist, dass Sie die einzelnen Mitarbeiter maximal 3-mal pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei beschenken dürfen. Die maximal ausschöpfbare Freigrenze beträgt folglich pro Mitarbeiter und Jahr 3 x 60 € = 180 € (brutto). Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass die Aufmerksamkeiten an Ihre Mitarbeiter in Ihrer Finanzbuchhaltung und in der Lohnabrechnung einzeln und nachvollziehbar dokumentiert werden sollten. Der nächste Betriebsprüfer wird sich diese ganz sicher ansehen.

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