1. Geringwertige Wirtschaftsgüter
Wirtschaftsgüter, die selbstständig nutzbar sind, können Sie immer dann sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe erfassen, wenn sie nicht mehr als 800 € zzgl. Umsatzsteuer kosten. Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurde im letzten Jahr bereits eine Erhöhung dieses Betrags auf 1.000 € diskutiert, der aber nicht durchgesetzt werden konnte. Bayern möchte nun den Grenzbetrag von 800 € auf 2.000 € je Wirtschaftsgut erhöhen. Mein Fazit: Volle Unterstützung!
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Unternehmenssteuern aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Sie sind jederzeit auf eine Betriebsprüfung vorbereitet
- Sie sind immer topaktuell und rechtssicher über die neuesten Urteile des BFH informiert
- Alle Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht sind übersichtlich aufbereitet, einfach dargestellt und kurz zusammengefasst