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Bayern prescht mit diesen 5 Steuer-Vereinfachungsvorschlägen vor

Untätigkeit kann man der Bayerischen Staatskanzlei nicht vorwerfen. Am 2.7.2024 veröffentlichte die Staatskanzlei einige echte Vereinfachungsvorschläge. Der Bundesrat muss nur noch zustimmen, damit sie wirksam werden. Während ich die meisten Vorschläge begrüße, sehe ich einen Vorschlag sehr kritisch.

Markus Kahr

12.08.2024 · 1 Min Lesezeit

1. Geringwertige Wirtschaftsgüter

Wirtschaftsgüter, die selbstständig nutzbar sind, können Sie immer dann sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe erfassen, wenn sie nicht mehr als 800 € zzgl. Umsatzsteuer kosten. Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurde im letzten Jahr bereits eine Erhöhung dieses Betrags auf 1.000 € diskutiert, der aber nicht durchgesetzt werden konnte. Bayern möchte nun den Grenzbetrag von 800 € auf 2.000 € je Wirtschaftsgut erhöhen. Mein Fazit: Volle Unterstützung!

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