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Außenprüfung in der Praxis: Auf welche Situationen Sie vorbereitet sein sollten – und wie Sie richtig reagieren
Außenprüfungen sind und bleiben Dauerthema bei Unternehmen, denn oftmals gehen diese einher mit Steuernachzahlungen für vergangene Jahre. Fehler, die in der Buchführung gemacht wurden, können Sie nicht mehr rückgängig machen, jedoch können Sie selbst trotzdem viel dazu beitragen, dass die Außenprüfung schnell beendet wird und Sie bei strittigen Sachverhalten auch Kompromisse mit dem Finanzamt schließen können.
Ann-Christin Hütte
26.09.2024
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6 Min Lesezeit
Beachten Sie Ihre Mitwirkungspflichten
Bei einer Betriebsprüfung müssen Sie dem Prüfer Rede und Antwort stehen. Und das Wort „müssen“ habe ich hier ganz bewusst gewählt, denn Sie sind als Unternehmer verpflichtet, bei einer Außenprüfung mitzuwirken. Folgende Mitwirkungspflichten sollten Sie beachten:
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