Frage: In der Ausgabe der Kalenderwoche 5 von Rechnungswesen aktuell haben Sie über die aktuellen Auslands-Pauschbeträge berichtet. Wir haben einen Mitarbeiter, der bald für rund 6 Monate in den Niederlanden tätig werden wird. Können wir die Erstattung wirklich nur 3 Monate zahlen?
Antwort: Leider ist die steuerfreie Erstattung der pauschalen Verpflegungsmehraufwendungen – sowohl im In- als auch im Ausland – auf maximal 3 Monate begrenzt. Die schlechte Nachricht vorweg: Urlaub, Krankheit, Jahreswechsel oder kurzzeitige Tätigkeiten am heimischen Arbeitsplatz lassen den 3-Monats-Zeitraum nicht neu beginnen. Es genügt also nicht, Ihren Arbeitnehmer für ein paar Tage wieder in sein Büro zu beordern. Die gute Nachricht: Der 3-Monats-Zeitraum lässt sich grundsätzlich „resetten“. Laut BFH-Urteil vom 28.2.2013 (Az. III R 94/10) ist dazu aber mindestens eine Unterbrechung von 4 Wochen am Stück erforderlich. Danach können Sie die steuerfreie Pauschale erneut für 3 Monate auszahlen.